Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: Quest-next.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit § 12a BGG aufgrund der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei:
- Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei gestaltet.
- Eingebundene Videos verfügen teilweise nicht über Untertitel oder Audiodeskriptionen.
- Einzelne Kontraste oder Bedienelemente könnten für Nutzer*innen mit Einschränkungen nicht optimal erkennbar bzw. steuerbar sein.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren abzubauen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 24.04.2025 erstellt.
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Hinweise zur Barrierefreiheit geben möchten, kontaktieren Sie uns bitte:
Quest New Work GmbH
Ballindamm 17
20095 Hamburg
T: +49 (0)40 607 734 50
E: info@quest-investment.com
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
Schlichtungsstelle BGG
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es ist nicht erforderlich, einen Rechtsbeistand einzuschalten.